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Satzung
der SMS - Gesellschaft für Stadtmarketing Stolberg e.V.
§ 1 Name und Sitz
- der Verein führt den Namen "Gesellschaft für Stadtmarketing Stolberg"
und soll in das Vereinsregister
eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz "e.V."
Er beruht auf der konstruktiven
Zusammenarbeit zwischen der Stadt und allen gesellschaftlichen Gruppen in Stolberg. Der Verein ist
überparteilich und überkonfessionell.
- der Verein hat seinen Sitz in Stolberg
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung
- der Wissenschaft - hier schwerpunktmäßig im Bereich der Sozial, Verkehrs-, Umwelt- und
Wirtschaftswissenschaften. Dies soll erreicht werden durch die Anregung und Beauftragung
entsprechender Forschungen und Tätigkeiten gegenüber Universitäten - hier insbesondere der
Universitäten Aachen, Köln, Lüttich und Maastricht.
- der Bildung, der Kultur und des Sports. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen
verwirklicht werden: Förderung und Durchführung kultureller Aktivitäten in Abstimmung mit
öffentlichen und privaten Trägern sowie die eventuell finanzielle und materielle Unterstützung
von gemeinnützig anerkannten Vereinen, die sich mit diesen Themen auseinandersetzen.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütung begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- 4. Bei der Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen
an die Stadt Stolberg mit der Auflage, es ausschließlich im Rahmen des in der Satzung verankerten
gemeinnützigen Vereinszweckes zu verwenden.
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Rathaus |
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Die Vicht |
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Postwagen |
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in der Altstadt |
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Brücke Enkerei |
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Burg Stolberg |
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Westseite |
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oberer Burghof |
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